Der Transport gefährlicher Güter im öffentlichen Verkehr wird durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) geregelt. Danach müssen Behältnisse, in denen gefährliche Güter transportiert werden, vorgeschriebene Prüfzyklen durchlaufen – und bestehen. Für Big Bags von FASSE ein Leichtes.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Hersteller von Packmitteln für Gefahrgüter regelmäßig von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) oder TÜV-ähnlichen Prüfstellen auditiert werden. Die Überwachung der Kriterien Wareneingangskontrolle, Fertigungsprozess und Mitarbeiterqualifikation hat die FASSE INDUSTRIETEXTILIEN GmbH genauso mit Bravour bestanden wie eine sogenannte zerstörende Prüfung des Packmittels.
Big Bags für Gefahrgut – auch elektrisch leitfähig – erhalten Sie bei uns in folgenden Ausführungen:
• 13H1 – FiBC aus unbeschichtetem Gewebe
• 13H2 – FiBC aus beschichtetem Gewebe
• 13H3 – FiBC aus unbeschichtetem Gewebe mit Inliner
• 13H4 – FiBC aus beschichtetem Gewebe mit Inliner